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| Die Behandlungsangebote der Ohren-Werkstatt |
Grundsätzlich können alle Menschen wertvolle Erfahrungen in der Musiktherapie sammeln - egal ob Entwicklungsverzögerungen oder andere Beeinträchtigungen vorhanden sind oder nicht.
Schwerpunktmäßig arbeite ich in der Ohren-Werkstatt jedoch mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, die aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen auch in anderen Bereichen Auffälligkeiten aufweisen, wie z. B. Störungen des Sozialverhaltens, Ängste, geringes Selbstwertgefühl oder auch psychosomatische Beschwerden.
Nach einem ersten Gesprächstermin, der normalerweise mit den Eltern, Bezugspersonen oder Betreuer stattfindet, wird festgelegt, ob die Behandlung in Einzeltherapie oder in Gruppentherapie stattfindet. Entscheidungsgrundlage ist dabei die so genannte Indikation, das heißt die Frage danach, wo der Klient mit seinen individuellen Bedürfnissen und Schwierigkeiten am besten gefördert und behandelt werden kann. - Einzeltherapie
Einzeltherapie wird in wöchentlichen Sitzungen durchgeführt an einem festgelegten Termin vormittags oder nachmittags. Die Sitzungen dauern normalerweise 45 Minuten. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen Gespräche zwischen dem behandelnden Musiktherapeuten und den Eltern bzw. Bezugspersonen statt, die dem gegenseitigen Austausch dienen. Die Behandlung sollte wenigstens ein halbes Jahr dauern. In den NRW-Schulferien gibt es keine Behandlungstermine.
- Gruppentherapie
Gruppentherapie wird ebenfalls in wöchentlichen Sitzungen durchgeführt an einem festgelegten Termin vormittags oder nachmittags. Die Sitzungen dauern länger als die Einzeltherapien, in der Regel 60 Minuten. Die Gruppengröße umfasst normalerweise 3 bis 4 Teilnehmer. Es finden in regelmäßigen Abständen Gespräche zwischen dem behandelnden Musiktherapeuten und den jeweiligen Eltern bzw. Bezugspersonen statt. Diese Gespräche werden selbstverständlich einzeln durchgeführt, u. a. um die Privatsphäre der Familie zu schützen. Die Behandlung sollte wenigstens ein halbes Jahr dauern. In den NRW-Schulferien gibt es keine Behandlungstermine. Wobei kann Musiktherapie helfen?
Musiktherapie ist ein äußerst wirksames Verfahren in der Behandlung bekannter Störungsbilder und Auffälligkeiten, z. B.: - ADS/ADHS („Zappelphillip-Syndrom“)
- Störungen des Sozialverhaltens
- psychosomatische Beschwerden, z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, etc.
- Autismus
- Aggressivität
- Traumatisierungen
- Sprach- und Wahrnehmungsstörungen
- Ängste/Phobien
- soziale Isolation
- geringes Selbstwertgefühl
- Mutismus
- Depression
Welche Kosten entstehen?
Das Rechtsverhältnis zwischen Musiktherapeut und Klient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Da es noch kein Gebührenverzeichnis für Musiktherapeuten in Deutschland gibt, orientiere ich mich als Heilpraktiker für Psychotherapie an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH 85). Eine Sitzung kostet - wenn nicht anders vereinbart - zwischen 28,- € bis 46,- € (vgl. GebüH 85, Ziffer 19.2). Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Informationen zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Grundsätzlich gehe ich davon auch, dass Sie die anfallenden Kosten der Musiktherapie in der Ohren-Werkstatt selbst übernehmen. Musiktherapie wird normalerweise nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die durch die Musiktherapie bzw. heilpraktischen Psychotherapie entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt wird.
Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten heilpraktische Psychotherapie auf Antrag. Darüber hinaus erstatten einige Jugendämter Musiktherapie/Psychotherapie als Eingliederungshilfe bzw. Hilfen zu Erziehung (nach SGB VIII) im Einzelfall. Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.
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